„Wer sein Vermögen schützen will, glaubt gar nichts, sondern rechnet mit allem.“
Mayer Amschel Rothschild (1744-1812)

„Wenn die Regierung das Geld verschlechtert, um alle Gläubiger zu betrügen,
so gibt man diesem Verfahren den höflichen Namen Inflation.“ G. B. Shaw (1856 - 1950)

„Zunächst ein laues Bad, dann wird das Wasser immer heißer,
und am Schluss explodiert die Wanne.“ André Kostolany (1906-99)

„Geld gleicht dem Dünger, der fast wertlos ist, 
wenn man ihn nicht ausbreitet.“ Sir Francis Bacon (1561-1626)

Renten-& Zinsstrategie: Hybridanleihen – Teil 3: Vorteile für den Anleger

Renten-& Zinsstrategie: Hybridanleihen – Teil 3: Vorteile für den Anleger

Im dritten Teil meines Blogs gehe ich auf die Merkmale von Hybridanleihen ein, die das Chance-Risiko-Profil beeinflussen. Ich gehe so der Frage nach, welche Vorteile diese Finanzinstrumente für den Anleger bringen können.

Kündigungsanreiz durch den Wegfall der Eigenkapitalanrechnung

Die Kündigungswahrscheinlichkeit wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Da die Eigenkapitalanrechnung für den Emittenten den wichtigsten Vorteil darstellt, ist ein Wegfall dieser Anrechnungsmöglichkeit der wohl wichtigste Kündigungsgrund. Als Reaktion auf die Finanz- bzw. Wirtschaftskrise 2008 haben Ratingagenturen und Banken durch die Anpassung Ihrer Ratingsystematik und Bankenaufsichtsbehörden durch die Veränderung der Eigenkapitaldefinition – Stichpunkt Basel III – begonnen immer strengere Anforderungen an die Hinzurechnung zum Eigenkapital zu stellen. Dadurch können bestimmte Alt-Hybridanleihen – also Hybridanleihen, die bereits emittiert sind – zukünftig nicht mehr die Kriterien für eine Hinzurechnung zum Eigenkapital erfüllen. Sie werden dadurch zu teurem Fremdkapital und damit für den Emittenten zu einem unattraktiven Finanzierungsinstrument. Aus diesem Grund steigt bei denjenigen Hybridanleihen die Kündigungswahrscheinlichkeit, bei denen die Hinzurechnungsmöglichkeit zum Eigenkapital wegfällt.

Vertragliche Kündigungsanreize

Unter vertraglichen Kündigungsanreizen werden vertragliche Verpflichtungen verstanden, die Sanktionen nach sich ziehen, wenn der Emittent die Hybridanleihe nicht kündigt. So könnte beispielsweise eine Regelung, die dem Anleger nach dem ersten Kündigungstermin Mitspracherechte einräumt oder die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter erschwert eine höhere Kündigungswahrscheinlichkeit nach sich ziehen.

Spieltheoretische Kündigungsanreize

Spieltheoretische Kündigungsanreize resultieren aus dem Einfluss von Entscheidungen des Emittenten auf das Verhalten seiner aktuellen und potentiellen Kapitalgeber. Einfacher ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Anleger bei einem Emittenten, der einen oder mehrere Kündigungstermine von Hybridanleihen hat verstreichen lassen, eine geringere Kündigungswahrscheinlichkeit annehmen wird. Dies würde sich negativ auf die Konditionen zukünftiger Hybridanleiheemissionen auswirken. Der spieltheoretische Kündigungsanreiz hat in der jüngeren Vergangenheit zunehmend an Bedeutung verloren, da mittlerweile viele Emittenten Kündigungstermine verstreichen lassen, wenn die Eigenkapitalanrechnung möglich ist und keine wirtschaftlichen Anreize für die Kündigung sprechen.

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Merkmale, die die Kündigungswahrscheinlichkeit von Hybridanleihen beeinflussen können:

Ergebnis

Im Ergebnis können Hybridanleihen dem Anleger eine attraktive Rendite ermöglichen. Gerade in der jüngeren Vergangenheit führte der Anreiz durch den Wegfall der Eigenkapitalanrechnung zu einer erhöhten Kündigungswahrscheinlichkeit und damit zu einer Verbesserung der Chance-Risiko-Relation bei vielen Hybridanleihen. Im vierten und letzten Teil des Blogs werde ich neben einer aktuellen Einschätzung auch das Ergebnis aus den vorherigen Teilen zusammenfassen. Sie finden den vierten Teil in Kürze an der gewohnten Stelle.

Veröffentlicht von Dr. Peter Porten

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